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   OLG Hamm, 05.11.2013 - I-4 U 72/13   

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https://dejure.org/2013,41526
OLG Hamm, 05.11.2013 - I-4 U 72/13 (https://dejure.org/2013,41526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2013 - I-4 U 72/13 (https://dejure.org/2013,41526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2013 - I-4 U 72/13 (https://dejure.org/2013,41526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zulässigkeit des Rechtsweges, Verwaltungsgericht, kostenlose Passbilder, Stadt, Marktzutritt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zulässigkeit des Rechtsweges, Verwaltungsgericht, kostenlose Passbilder, Stadt, Marktzutritt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten für eine Klage gegen die öffentliche Hand auf Unterlassung wirtschaftlicher Betätigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 17a GVG; §§ 3 ,4 Nr. 11 UWG; § 7 PAuswV
    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten für eine Klage gegen die öffentliche Hand auf Unterlassung wirtschaftlicher Betätigung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenloses Passbild im Bürgerbüro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Marktzutritts der öffentlichen Hand vor Verwaltungsgerichten zu klären

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 359
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 4 U 72/13
    Dies ist vielmehr eine wirtschaftspolitische Aufgabe, die in den Aufgabenbereich der Gesetzgebung und Verwaltung gehört (u.a. BGH GRUR 2002, 825, 827 - Elektroarbeiten ; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 4 UWG Rn.13f mwN).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 4 U 72/13
    Der Ausschluss der Prüfung gilt damit nicht, wenn eine Klage entgegen Abs. 2 als unzulässig abgewiesen wurde oder wenn die Zulässigkeit des Rechtswegs trotz Rüge nicht durch Vorabbeschluss, sondern entgegen Abs. 3 S. 2 erst in der Hauptsacheentscheidung bejaht wurde (BGH NJW 1993, 470; MünchKomm-Zimmermann, 4. Aufl., § 17a GVG Rn. 29; Musielak-Wittschier, 10. Aufl., § 17a GVG Rn. 19; Zöller-Lückemann, 29. Aufl., § 17a GVG Rn. 18).
  • OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06

    Verpflichtung zur künftigen Übertragung von Sondereigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 4 U 72/13
    Zwar wird von diesem Grundsatz dann eine Ausnahme gemacht, wenn der Rechtsmittelführer die Rüge des nicht gegebenen Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr weiterverfolgt, weil er sich ersichtlich mit der abweichenden Ansicht des Erstgerichts zur Rechtswegfrage abgefunden hat (vgl. OLG Hamm OLGR 2008, 103; MünchKomm-Zimmermann, 4. Aufl., § 17a GVG Rn. 29; Musielak-Wittschier, 10. Aufl., § 17a GVG Rn. 19; Zöller-Lückemann, 29. Aufl., § 17a GVG Rn. 17 - sämtlich unter Berufung auf die Entscheidung des VGH München NJW 1997, 1251, die sich ihrerseits auf die Entscheidung des BVerwG NJW 1994, 956 beruft, in dem der Rechtsmittelführer von der Alternative des § 17a Abs. 4 S. 3 GVG zugunsten einer Beschwerde nach §§ 146ff. VwGO keinen Gebrauch gemacht hatte).
  • LG Münster, 22.03.2013 - 23 O 146/12

    Unterlassung der Fertigung von Passbildern

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 4 U 72/13
    Die Klägerin beantragt nunmehr noch, unter Aufhebung des am 22.03.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Münster, Az.: 23 O 146/12, I. die Beklagte zu verurteilen, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, durch ihr Bürgerbüro bzw. ihr Passamt und/oder ihre Personalausweisbehörde die Herstellung von "Passbildern" (Lichtbildern) ihren Bürgern anzubieten und diese zu fertigen sowie damit in amtlichen Mitteilungen oder kommunalen Informationen insbesondere in Zeitungsanzeigen, Schreiben an ihre Bürger oder auf ihren Internetseiten zu werben, hilfsweise , die Beklagte zu verurteilen, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, durch ihr Bürgerbüro bzw. ihr Passamt und/oder ihre Personalausweisbehörde die unentgeltliche Herstellung von "Passbildern" (Lichtbildern) ihren Bürgern anzubieten und diese zu fertigen sowie damit in amtlichen Mitteilungen oder kommunalen Informationen insbesondere in Zeitungsanzeigen, Schreiben an ihre Bürger oder auf ihren Internetseiten zu werben, II. der Beklagten anzudrohen, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 EUR oder eine Ordnungshaft, zu vollziehen am Bürgermeister als gesetzlichem Vertreter der Beklagten, bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, gegen sie festgesetzt wird.
  • VGH Bayern, 09.07.1996 - 8 CE 96.1986
    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 4 U 72/13
    Zwar wird von diesem Grundsatz dann eine Ausnahme gemacht, wenn der Rechtsmittelführer die Rüge des nicht gegebenen Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr weiterverfolgt, weil er sich ersichtlich mit der abweichenden Ansicht des Erstgerichts zur Rechtswegfrage abgefunden hat (vgl. OLG Hamm OLGR 2008, 103; MünchKomm-Zimmermann, 4. Aufl., § 17a GVG Rn. 29; Musielak-Wittschier, 10. Aufl., § 17a GVG Rn. 19; Zöller-Lückemann, 29. Aufl., § 17a GVG Rn. 17 - sämtlich unter Berufung auf die Entscheidung des VGH München NJW 1997, 1251, die sich ihrerseits auf die Entscheidung des BVerwG NJW 1994, 956 beruft, in dem der Rechtsmittelführer von der Alternative des § 17a Abs. 4 S. 3 GVG zugunsten einer Beschwerde nach §§ 146ff. VwGO keinen Gebrauch gemacht hatte).
  • LG Bremen, 23.06.1989 - 9 O 127/89
    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 4 U 72/13
    Eine Entscheidung über die vor den ordentlichen Gerichten entstandenen Kosten hat gemäß der - erst nach den Entscheidungen BGHZ 11, 58; 12, 70; NJW-RR 1991, 58 in Kraft getretenen - Vorschrift des § 17b Abs. 2 GVG zu unterbleiben.
  • LG Dortmund, 26.06.2018 - 3 O 262/17

    Verweis des Rechtswegs an das Verwaltungsgericht bzgl. eines

    Dies ist vielmehr eine wirtschaftspolitische Aufgabe, die in den Aufgabenbereich der Gesetzgebung und Verwaltung gehört (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 05.11.2013 - 4 U 72/13 - GRUR-RR 2014, 359, 360 m.w.N. (Verweisung an das VG Münster, a.a.O.) ; für die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Klagen auf Unterlassung der Verbreitung der Postwurfsendung "Einkauf Aktuell" durch die Deutsche Post AG: Ruttig, Weg frei für "Einkauf Aktuell" - Werbesendung der Post ist kein staatliches Presseorgan, in: Legal Tribune Online, 17.12.2011, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/weg-frei-fuer-einkauf-aktuell-werbesendung-der-post-ist-kein-staatliches-presseorgan/ ).
  • VG Münster, 08.05.2015 - 1 K 94/14

    Gemeinden dürfen kostenlose Passfotos anbieten

    Auf die klägerische Berufung hin hob das Oberlandesgericht Hamm das Urteil durch Beschluss vom 5. November 2013 (I-4 U 72/13) auf und verwies die Sache gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) an das Verwaltungsgericht Münster.
  • OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Gemeinde und einem Plakatierer

    Der Senat teilt schließlich die Auffassung der Klägerin, dass die von der Beklagten angeführte wettbewerbliche Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 25.04.2002, I ZR 250/00, "Elektroarbeiten", NJW 2002, 2645ff.) sowie des OLG Hamm (Beschluss vom 05.11.2013, 4 U 72/13) auf die Besonderheiten des Wettbewerbsrechts zugeschnitten und deswegen für den vorliegenden Fall nicht von Relevanz ist.
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